Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23592
OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11 (https://dejure.org/2012,23592)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2012 - 9 UF 250/11 (https://dejure.org/2012,23592)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2012 - 9 UF 250/11 (https://dejure.org/2012,23592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 3; SGB XII § 90
    Berücksichtigung des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kapitallebensversicherung ist grundsätzlich im Rahmen der Prozesskostenhilfe zur berücksichtigen

Verfahrensgang

  • AG Lübben - 30 F 123/11
  • OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11
    Auch der Bundesgerichtshof teilt ausdrücklich diese Rechtsauffassung (vgl. FamRZ 2010, 1643).

    Denn anderenfalls steht das Kapital aus der Lebensversicherung dem Antragsteller zur freien Verfügung und unterscheidet sich insoweit nicht von sonstigem Vermögen, das - soweit es das Schonvermögen übersteigt - für die Verfahrenskosten heranzuziehen ist (BGH FamRZ 2010, 1643; erkennender Senat a.a.O.).

  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86

    Pflegeperson - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe - Alterssicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11
    An einer angemessenen Altersvorsorge fehlt es dann, wenn die Antragstellerin im Rentenalter ohne das einzusetzende Einkommen voraussichtlich sozialleistungsbedürftig wird (BVerwGE 85, 102).
  • LG Gießen, 23.02.2000 - 1 S 375/99

    Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung - Schadensersatz bei verweigerter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11
    Es entspricht im Übrigen gefestigter Rechtsprechung (nicht nur) des erkennenden Senates, dass der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO zählt, das einzusetzen ist, soweit es das sog. Schonvermögen im Sinne von § 90 SGB XII übersteigt und auch die Härtefallregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII dem Einsatz dieses Vermögens nicht entgegensteht (vgl. Beschluss des erkennenden Senates vom 23. April 2008, Az. 9 WF 372/07; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; OLG Hamburg FamRZ 2001, 97).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2008 - 17 WF 66/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Beleihung einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11
    Es entspricht im Übrigen gefestigter Rechtsprechung (nicht nur) des erkennenden Senates, dass der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO zählt, das einzusetzen ist, soweit es das sog. Schonvermögen im Sinne von § 90 SGB XII übersteigt und auch die Härtefallregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII dem Einsatz dieses Vermögens nicht entgegensteht (vgl. Beschluss des erkennenden Senates vom 23. April 2008, Az. 9 WF 372/07; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; OLG Hamburg FamRZ 2001, 97).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11
    Nach der Rechtsprechung zu § 88 Abs. 3 BSHG war der Einsatz einer Kapitallebensversicherung mit ihrem Rückkaufswert im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt unter bestimmten weiteren Voraussetzungen nicht grundsätzlich zu beanstanden (vgl. BVerwGE 121, 34).
  • OLG Zweibrücken, 26.09.2007 - 6 WF 192/07

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Verwertung einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11
    Es entspricht im Übrigen gefestigter Rechtsprechung (nicht nur) des erkennenden Senates, dass der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO zählt, das einzusetzen ist, soweit es das sog. Schonvermögen im Sinne von § 90 SGB XII übersteigt und auch die Härtefallregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII dem Einsatz dieses Vermögens nicht entgegensteht (vgl. Beschluss des erkennenden Senates vom 23. April 2008, Az. 9 WF 372/07; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; OLG Hamburg FamRZ 2001, 97).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 5 WF 141/05

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit des Einsatzes einer Kapital-Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11
    Es entspricht im Übrigen gefestigter Rechtsprechung (nicht nur) des erkennenden Senates, dass der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO zählt, das einzusetzen ist, soweit es das sog. Schonvermögen im Sinne von § 90 SGB XII übersteigt und auch die Härtefallregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII dem Einsatz dieses Vermögens nicht entgegensteht (vgl. Beschluss des erkennenden Senates vom 23. April 2008, Az. 9 WF 372/07; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; OLG Hamburg FamRZ 2001, 97).
  • OLG Köln, 24.04.2003 - 25 WF 73/03

    Einsatz des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung für die Prozesskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11
    Es entspricht im Übrigen gefestigter Rechtsprechung (nicht nur) des erkennenden Senates, dass der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO zählt, das einzusetzen ist, soweit es das sog. Schonvermögen im Sinne von § 90 SGB XII übersteigt und auch die Härtefallregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII dem Einsatz dieses Vermögens nicht entgegensteht (vgl. Beschluss des erkennenden Senates vom 23. April 2008, Az. 9 WF 372/07; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; OLG Hamburg FamRZ 2001, 97).
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.04.2012 - 9 UF 250/11
    Danach darf die Sozialhilfe - und Verfahrenskostenhilfe ist eine besondere Form der Sozialhilfe (vgl. BGH JAmt 2005, 323/324) - nicht vom Einsatz oder von der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, eine Härte bedeuten würde, also vor allem dann, wenn und soweit eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde.
  • OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 9 WF 86/15

    Vorrangiger Einsatz vorhandenen Vermögens (hier: private Rentenversicherung) zur

    Für die Feststellung, dass die Verwertung der Versicherung die angemessene Altersvorsorge wesentlich erschweren würde, ist jedoch die Darlegung erforderlich, dass der Antragsgegner ohne die Versicherung im Alter voraussichtlich sozialleistungsbedürftig würde (BGH, a.a.O., BVerwGE 85, 102 ; Senat, JurBüro 2012, 595 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht